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Kircheneintritt

Wer (wieder) in die Kirche eintreten will, muss sich nicht erneut taufen lassen, wenn er oder sie schon getauft ist. Das gilt auch für Getaufte einer anderen christlichen Konfession.

Mit der Kirchenmitgliedschaft erwirbt man u.a. das Recht,

  • ein Patenamt zu übernehmen
  • kirchliche Dienste (wie kirchliche Trauung, kirchliche Bestattung) in Anspruch zu nehmen

Der Eintritt selbst kostet nichts. Als Mitglied der Kirche werden sie jedoch Kirchensteuer zahlen, sofern Sie einkommen- oder lohnsteuerpflichtig sind. In der Regel beträgt die Kirchensteuer 8% der Lohn- oder Einkommenssteuer. Wer zum Beispiel 2.500,00 € brutto im Monat verdient zahlt etwas über 16 € monatlich an Kirchensteuer. Wer in Ausbildung, arbeitslos oder Rentner (sofern er nicht steuerpflichitg ist) ist, zahlt keine Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Weitere Informationen bekommen Sie am kostenfreien Kirchensteuer-Telefon: 0800 7 137 137.

Seelsorge - Ansprechpersonen

Prof. Hannelore Frank (Kirchengemeinderätin): 07723 / 1597

Gabriele Sander-Bauer (Diplompsychologin): 0157 / 3855 1263

Sollten wir im Gespräch sein, oder vorübergehend nicht erreichbar, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter bzw. die Mailbox, wir rufen dann so bald als möglich zurück.

Wochentexte

Die Wochentexte können als Faltblatt (PDF) hier heruntergeladen werden.

 

Sonntagstexte

Die Sonntagstexte können als Faltblatt (PDF) hier heruntergeladen werden.